Eine Legalisatorin/ein Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig.
Die Unterschrift leistende Person muss der Legalisatorin/dem Legalisator persönlich bekannt sein oder dessen Identität muss durch zwei Personen bestätigt werden, die der Legalisatorin/dem Legalisator persönlich bekannt sind.
Hinweis
Die Legalisatorin/der Legalisator führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch.