Mit Gesetz vom 16. Juli 2002 erfolgte die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, welches unter anderem auch das Fundwesen regelt (BGBl. Nr. 104/2002, Teil I). Datum für das In-Kraft-Treten war der 1. Februar 2003.
Seitens der Gemeinde Kaltenbach werden jene Funde, welche dem/r rechtmäßigen Eigentümer/in nicht zugestellt werden konnten, verlautbart.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgelisteten Funde nur jene Sachen darstellen, welche im Gebiet der Gemeinde Kaltenbach gefunden worden sind. Sollten Verluste in anderen Gemeinden aufgetreten sein, wäre das Fundamt der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.
FUNDSTÜCKE 2020
Gemeindeamt Kaltenbach
Schmiedau 17
6272 Kaltenbach im Zillertal
T 05283 2210
F 05283 2210-5
www.kaltenbach.at
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MO: 7.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr
DI: 8.00-12.00 Uhr
MI: 8.00-12.00 Uhr
MI nachmittags: Termine nach Vereinbarung
DO: 8.00-12.00 Uhr, 13.00-17.00 Uhr
FR: 8.00-12.00 Uhr