Wie vielen Gemeinden, kann auch die Gemeinde Kaltenbach Persönlichkeiten ehren, die im Interesse der Gemeinde besonders hervorragende Leistungen erbracht bzw. ausgezeichnete Dienste geleistet haben, mit sichtbaren Auszeichnungen. Es besteht kein Anspruch auf die Verleihung, diese Ehrungen begründen weder Sonderpflichten noch Sonderrechte und basieren auf Satzungen!
Tragen der Auszeichnungen
Ehrenzeichen sind Ausdruck einer besonderen Wertschätzung der verleihenden Gemeinde. Daraus ergibt sich dessen Anspruch, dass die Dekoration auch mit der entsprechenden Achtung und Rücksichtnahme auf ihre Bedeutung getragen werden und jeder Anschein einer Geringschätzung vermieden wird. Es gilt der Grundsatz, dass solche Auszeichnungen nur zur Tracht, zu einer Uniform oder einer Vereinsbekleidung getragen wird. Die in unserer Gemeinde bzw. unseren Vereinen übliche Brustdekoration – an Dreiecksbändern verliehene Ehren- und Verdienstzeichen bzw. -medaillen – werden an der linken oberen Brustseite getragen.
Mehrfachdekorationen
Besitzt jemand mehrere Grade einer Auszeichnung, wird üblicherweise nur der höhere Grad getragen. Werden mehrere Auszeichnungen getragen, so soll auf eine gewisse Dezenz geachtet werden.