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Tiroler Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss 2023

Der Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss 2023 kann zwischen dem 1. April bis 31. Oktober
2023
 beantragt werden. 

AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausbezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag  vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen, sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung, eine solche ist nicht zu melden.

Die Anträge können gerne bei der Gemeinde Kaltenbach mit den Unterlagen vorbeigebracht werden. Diese werden von den Mitarbeitern des Gemeindeamtes an das Amt der Tiroler Landesregierung digital weitergeleitet. 

Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. Von dieser Personengruppe ist eine Antragstellung erforderlich, sie bekommen ebenfalls ein Antragsformular.

Richtlinien und Antragsformulare