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Brauchtumsfeuer - Mitteilung der Bezirksverwaltungsbehörde

Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz informiert darüber, dass sogenannte Brauchtumsfeuer meldepflichtig sind.

Mitteilung der Bezirksverwaltungsbehörde

In Tirol gelten folgende Feuer als Brauchtumsfeuer:

  • Osterfeuer am Karsamstag (4. April 2026)

  • Herz-Jesu-Feuer (14. Juni 2026)

  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2026)

Das geplante Abbrennen eines solchen Feuers muss mindestens zwei Wochen vorher bei der jeweiligen Gemeinde gemeldet werden. Dabei sind Ort und Zeitpunkt des Feuers bekanntzugeben.

Die Meldung kann mithilfe eines entsprechenden Meldeformulars erfolgen oder auch online über das Land Tirol:

https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/meldung-eines-zweckfeuers-im-freien/